Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter

Veranstalter der Förderaktion: „SWM SocialCoins – Das Stadtwerke Sponsoring“ ist die Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Straße 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend „Stadtwerke“ genannt).

1.2 Stadtwerke und ehrenamtliches Engagement

Als regional verankertes Unternehmen stehen die Stadtwerke in der Verantwortung und tragen mit vielfältigem Engagement ebenso wie Vereine und die ehrenamtliche Mitarbeit zur Lebensqualität in der Region Mühlacker bei.

1.3 Ziel der Förderaktion

Bei den Stadtwerken gehen zahlreiche Förderanfragen von Vereinen/Initiativen/Kindergärten und Schulen ein. Diese, durch Vereinsaktivitäten und durch ehrenamtliche Tätigkeiten erreichte Steigerung der Lebensqualität unserer Region, soll von den Stadtwerken weiterhin tatkräftig unterstützt werden.

Deshalb haben die Stadtwerke die Förderaktion: „SWM SocialCoins – Das Stadtwerke Sponsoring“ ins Leben gerufen, bei dem alle Vereine/Initiativen/Kindergärten und Schulen aus dem Vertriebsgebiet der Stadtwerke mitmachen können und gleichermaßen die Chance auf ein zu unterstützendes Sponsoring haben. Bei der Auswahl der geförderten Projekte wollen die Stadtwerke durch diese Aktion aber zukünftig die Kunden/Bürger der Region aktiv einbinden. Jeder Kunde/Bürger kann entscheiden welches Projekt mit welcher Summe unterstützt werden soll.

1.4 Fördersumme

Für die Vereinsförderaktion stellen die Stadtwerke einen Gesamtbetrag in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Vereine haben die Chance sich auf der Internetseite www.swm-social-coins.de mit einem Projekt zu präsentieren. Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 1.000 Euro.

1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Sponsorenempfänger

Gefördert werden gemeinnützige Projekte der Region Mühlacker, die die Förderung des sozialen Miteinanders, der Jugendarbeit und/oder des Schutzes unserer Lebensgrundlagen zum Ziel haben.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

Für die Förderaktion können sich eingetragene Vereine bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, der Seniorenhilfe, etc. verfolgen
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
  • die Fördergelder in gemeinnützigen Projekten in der Region Mühlacker einsetzen.
Kindergärten und Schulen sind immer förderfähig.

Die Vereine / Initiativen / Kindergärten und Schulen benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die jeweilige Institution zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.

Von der Förderung ausgenommen sind Kirchen und politische Parteien oder parteinahe Institutionen. Auch nicht unterstützt werden Vereine die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in andere Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

2.2.1 Projekte

  • Das Projekt muss 2023 im Versorgungsgebiet der Stadtwerke stattgefunden haben oder dort im Jahr 2023 starten.
  • Projekte, die bereits von den Stadtwerken unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
  • Es können maximal 25 Vereine mit je einem Projekt an der Aktion „SWM SocialCoins – Das Stadtwerke Sponsoring“ teilnehmen. Maßgebend ist neben der Reihenfolge der Anmeldung inwieweit die Stadtwerke den Verein bereits in der Vergangenheit und Gegenwart unterstützt haben bzw. unterstützen.

2.3 Bewerbung

2.3.1 Kosten

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

2.3.2 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.swm-social-coins.de. Dort sind der gemeinnützige Verein / Initiative / Kindergarten und Schule sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Förderung des Vereins / der Initiative zu beschreiben. Jeder Verein / jede Initiative darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid (wenn vorhanden) ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Bei der Beurteilung und Entscheidung sind die Stadtwerke frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Förderaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: .jpg und .png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein / Initiative/ Kindergarten und Schule, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden und stimmt der Veröffentlichung im Rahmen der Förderaktion der Stadtwerke zu.

2.3.3 Nutzung

Die teilnehmenden Vereine / Initiativen / Kindergärten und Schulen stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Bilder im Rahmen der Förderaktion, zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse und Medienarbeit durch die Stadtwerke genutzt werden dürfen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf Bilder, die im Rahmen der Preisverleihung erstellt werden und die Nutzung dieser Bilder durch die Stadtwerke.

2.3.4 Zeitraum

Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 15. September 2023 und endet wenn 25 Projekte auf der Internetseite www.swm-social-coins.de eingestellt sind, spätestens aber am 16. Oktober 2023. Am 17. Oktober 2023, bzw. bei dem Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl, wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Stadtwerke geprüft und anschließend auf der Internetseite www.swm-social-coins.de freigeschaltet.

2.4 Code-Eingaben im Internet

Vom 17. Oktober 2023 bis max. 15. April 2024 dürfen alle Bürger mitentscheiden, wer welche Unterstützung bekommt, indem Sie Fördercodes mit unterschiedlichen Fördersummen, unter www.swm-social-coins.de nach Belieben an die teilnehmenden Vereine / Initiativen / Kindergärten und Schulen verteilen.

Wie komme ich an die Fördercodes:
  • Im Kundencenter der Stadtwerke Mühlacker kann jeweils ein Fördercode pro Tag pro Person abgeholt werden (Öffnung des Kundencenters vorausgesetzt). Die Fördercodes enthalten unterschiedliche Fördersummen: 2, 5, 10 und 50 Euro. Das Förderguthaben kann unter www.swm-social-coins.de nach Belieben an die teilnehmenden Vereine / Initiativen / Kindergärten und Schulen verteilt werden.
  • Je nach Möglichkeit wird es zu weiteren Verteilaktionen durch die Stadtwerke Mühlacker kommen. Informationen dazu werden rechtzeitig unter www.stadtwerke-muehlacker.de sowie über die Social-Media-Kanäle der Stadtwerke bekannt gegeben.
  • Im Rahmen des Social Media Auftritts der Stadtwerke Mühlacker wird es zu digitalen Verteilaktionen kommen. Diese werden auf den entsprechenden Social-Media-Profilen im Voraus bekannt gegeben. Die Fördercodes werden im Nachgang zu der Aktion auf digitale Weise verteilt und können wie bereits bekannt auf der Website www.swm-social-coins.de verteilt werden.
  • Über die enzJOY-App, die Sie unter www.enzjoy.me herunterladen können, können Sie sich jeden Tag einen Spendencode generieren lassen und diesen direkt auf der Plattform einlösen.

2.5 Kommentierung

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.6 Benachrichtigung

Die teilnehmenden Vereine / Initiativen / Kindergärten und Schulen der Förderaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Förderauszahlung, auf das vom Verein angegebene Konto, erfolgt im April 2024.

2.7 Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung

Nach Erhalt der Förderung verpflichtet sich der Verein, den Stadtwerken innerhalb von 4 Wochen nach Fördereingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die Stadtwerke zu übermitteln.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinsförderaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke - mit seiner Teilnahme - von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

5. Datenschutz

Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Förderaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.